Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:
Unser besonderer Schwerpunkt liegt auf der Regelung von Angelegenheiten im grenzüberschreitenden internationalen Privatrecht (Deutschland und Australien).
Die frühzeitige Beratung zum anwendbaren Recht und den jeweiligen vermögensrechtlichen Konsequenzen sowie der Begründung der deutschen oder der australischen gerichtlichen Zuständigkeit (Jurisdiktion) ist unverzichtbar, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
German Australian Law Solutions liefert Ihnen juristische Dienstleistungen mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Kontaktieren Sie uns heute.