INTERNATIONALES ERBRECHT

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:

 

  • Erstellung und Überprüfung deutscher und australischer (auch zweisprachiger) Testamente und sonstiger Verfügungen von Todes wegen
  • Nachlassplanung
  • Auslegung von Testamenten, Beratung zur Erbenstellung
  • Beantragung australischer Erbscheine (Probate, Letters of Administration)
  • Erstellung und Beurkundung notarieller Erbschaftsausschlagungserklärungen
  • Nachlassabwicklung: Erstellung und Bezeugung notwendiger Anträge und Erklärungen, Korrespondenz mit den zuständigen Behörden, Banken und sonstigen Finanzinstituten
  • Erstellung von Dokumenten: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen

 

Sobald eine Nachlassangelegenheit Auslandsberührung aufweist, stellt dies sowohl den künftigen Erblasser als auch dessen Erben oder den Testamentsvollstrecker vor eine Vielzahl von Problemen. So stellt sich oftmals die Frage, ob ein bestehendes Testament auch in einem anderen Land gültig ist oder welches Erbrecht in Bezug auf welche Vermögenswerte zur Anwendung gelangt.

Wir können Sie frühzeitig bei erbrechtlichen Angelegenheiten beraten. Auch stehen wir Ihnen bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen in Deutschland oder Australien zur Seite.

 

German Australian Law Solutions liefert Ihnen juristische Dienstleistungen mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Kontaktieren Sie uns heute.